Wir beraten und vertreten unsere Klienten in allen Verkehrsstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten. Hierbei sind wir nicht nur im Bereich des Verkehrsrechts tätig, sondern auch in allen Bußgeldverfahren der Ordnungsbehörden, wie etwa bei Fragen der Gewerbeerlaubnis. Wir prüfen die rechtlichen Grundlagen und übernehmen die Korrespondenz und Verteidigung gegenüber Verwaltungsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Ziel unserer Tätigkeit ist eine möglichst frühe Einstellung der Verfahren. Wir vertreten unsere Klienten in der gerichtlichen Verhandlung.
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