Schwerpunkt unserer Beratung im Sozialrecht sind alle Rechtsfragen auf dem Gebiet gesetzlichen Regelungen zur Sozialversicherung. Hierzu zählen die gesetzlichen Versicherungszweige Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie die Pflege-, Künstlersozial- und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Rente, Krankengeld oder Leistungen aus der Unfallversicherung. Im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes vertreten wir Sie bei der Einstufung der Behinderung. Wir übernehmen die erforderliche Korrespondenz und führen die Prozesse vor dem Sozialgericht.
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