Rechtsanwälte Braun & Partner

Franchise- und Vertriebsrecht in Köln und Wermelskirchen

Aufbau und Gestaltung von Vertriebssystemen

Besondere Expertise bieten wir national und international im Bereich Franchise-, Handelsvertreter- und andere Vertriebssysteme, bei denen Selbständige statt Arbeitnehmer den POS eigenständig im Rahmen der Systembedingungen führen.

Hierbei beschränkt sich unsere Arbeit nicht nur auf den juristischen Bereich. Sie umfasst nach Wunsch des Kunden die Projekterstellung und –begleitung im Rahmen der Erstellung und/oder Änderung von Vertriebssystemen. Wir vertreten nationale und internationale Franchise- und System-Geber, wie auch Franchise-Nehmer oder Handelsvertreter.

  • Gestaltung und Prüfung von Franchise- Handelsvertreter- und sonstigen Verträgen
  • Systemerstellung und –anpassung, Durchführung von Projekten
  • Prozessführung

Möchten Sie mehr zum Thema Franchise- und Vertriebsrecht erfahren, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an.

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